Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern

Nr. 022 vom 06.05.2024

Grünes Licht für die Sanierung des Allacher Tunnels

Auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern als Vorhabenträgerin hat die Regierung von Oberbayern die Sanierung des Allacher Tunnels durch Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Die Genehmigung umfasst außerdem die Möglichkeit zur temporären Freigabe des Seitenstreifens auf dem 6,8 Kilometer langen Teilstück zwischen den Autobahndreiecken München-Allach und München-Feldmoching der Bundesautobahn A 99.     
   
Der Tunnel selbst soll in Lage und Höhe bestehen bleiben, es sollen jedoch Baumaßnahmen innerhalb des Bauwerks und auf der Tunneloberfläche durchgeführt werden. So sollen unter anderem die Wände des rund 1,1 Kilometer langen Tunnels saniert sowie die Betriebsausstattung und die Tunnelentwässerung entsprechend dem aktuellen Stand der Technik erneuert werden. Hierfür sehen die Planungen vor, auf der Tunneloberfläche eine Kabelschutzrohranlage inklusive zweier Löschwasserleitungen, sechs Kabelhäuser und dreizehn Kabelschächte zu errichten. Während der Baumaßnahmen innerhalb des Tunnels wird der durchfließende Verkehr eingeschränkt, sodass es zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen kann.

Als weitere Maßnahme ist darüber hinaus nach Abschluss der Sanierung eine temporäre Freigabe des Seitenstreifens als zusätzliche Fahrspur geplant, die eine zeitweise Kapazitätssteigerung während der Spitzenzeiten ermöglichen und so zur Verkehrsentlastung beitragen soll. Um die originäre Funktion des Seitenstreifens auch in den Phasen der Freigabe aufrecht zu erhalten, müssen in regelmäßigen Abständen Nothaltebuchten eingerichtet werden. Für die temporäre Seitenstreifenfreigabe sind außerdem Umbaumaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle München-Ludwigsfeld sowie ein Um- und Ausbau der verkehrstechnischen Anlagen erforderlich.  

Die Regierung von Oberbayern hat im Verfahren die Stellungnahmen von 31 Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, zwei anerkannten Umwelt-vereinigungen und 27 privaten Einwenderinnen und Einwendern geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Zum Ausgleich der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft werden auf einer Fläche von insgesamt rund 7,2 Hektar Kompensationsmaßnahmen durchgeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung in der Landeshauptstadt München und der Gemeinde Krailling zwei Wochen lang zur Einsicht aus. Er ist zudem ab dem 13. Mai 2024 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/tunnel-allach abrufbar. Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestands-kräftig. Die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen obliegt der Autobahn GmbH des Bundes.